Elternbeitrag wird eingesammelt

Veröffentlicht am 9. Dezember 2020

Liebe Eltern,

gemäß § 55 Abs. 2 des Schulgesetzes NRW dürfen in der Schule Geldsamm­lungen durchgeführt werden, wenn die Schulkonferenz dem zustimmt. In den vergangenen Jahren ist im Einvernehmen mit der Schulpflegschaft ein „Eltern­beitrag“ erhoben worden. Dieser Beitrag wurde verwendet für

  • Arbeitsmaterialien, Kopien für den Unterricht, die allen Schülerinnen und Schülern zugute kommen,
  • (teilweise) Kostenübernahme für Exkursionen und Projekte,
  • das Jugendherbergswerk,
  • notwendige Auslagen der Schulpflegschaft.

Die Schulkonferenz hat auch für dieses Schuljahr einstimmig entschieden, einen Elternbeitrag zu erheben.

Wie in den vergangenen Jahren wird dieser Eltern­beitrag von den Klassen- bzw. Jahrgangsstufenleitungen eingesammelt.

Die Schulkonferenz hat folgende Elternbeiträge pro Schüler/in festgelegt:

Klassen 10 bis 12  –   Oberstufe                                  10,00 €

Klassen   5  bis  9  –   Unter- und Mittelstufe                   8,00 €

Geschwisterkinder nur einmal                                     10,00 €

 

Mit freundlichen Grüßen und herzlichem Dank

Christian Clewing                                              Bernd Belecke
Schulpflegschaftsvorsitzender                        Schulleiter

 

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