Liebe Eltern,
gemäß § 55 Abs. 2 des Schulgesetzes NRW dürfen in der Schule Geldsammlungen durchgeführt werden, wenn die Schulkonferenz dem zustimmt. In den vergangenen Jahren ist im Einvernehmen mit der Schulpflegschaft ein „Elternbeitrag“ erhoben worden. Dieser Beitrag wurde verwendet für
Die Schulkonferenz hat auch für dieses Schuljahr einstimmig entschieden, einen Elternbeitrag zu erheben.
Wie in den vergangenen Jahren wird dieser Elternbeitrag von den Klassen- bzw. Jahrgangsstufenleitungen eingesammelt.
Die Schulkonferenz hat folgende Elternbeiträge pro Schüler/in festgelegt:
Klassen 10 bis 12 – Oberstufe 10,00 €
Klassen 5 bis 9 – Unter- und Mittelstufe 8,00 €
Geschwisterkinder nur einmal 10,00 €
Mit freundlichen Grüßen und herzlichem Dank
Christian Clewing Bernd Belecke
Schulpflegschaftsvorsitzender Schulleiter
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