Beschluss der Schulkonferenz zur persönlichen Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit iPads am 30.9.2020

Veröffentlicht am 1. Oktober 2020
  1. Die Schüler/innen der Jahrgangsstufe 5 werden durch deren Erziehungsberichtigte zum Halbjahreswechsel mit Tablets der Marke Apple (iPad) ausgestattet.
  2. Die Schüler/innen der Jahrgangsstufe EF (im G9-Bildungsgang der Stufe 11) werden durch deren Erziehungsberichtigte zum Schuljahresbeginn mit Tablets der Marke Apple (iPad) ausgestattet. Die Anschaffung des Taschenrechners (GTR) für die Oberstufe entfällt damit. Die Fachschaft Mathematik wird beauftragt, für die Genehmigung der Tablet- statt GTR-Nutzung durch die Schulaufsicht zu sorgen.
  3. Es ist das Ziel, den Erziehungsberechtigten die Möglichkeit des Kaufs, des Ratenkaufs über Dritte anzubieten. Privat schon vorhandene Geräte, so sie die technischen Anforderungen an die Einbindung in das schulische System erfüllen, können genutzt werden.
  4. Ist den Erziehungsberechtigten diese Anschaffung finanziell nicht möglich, wird der Schülerin / dem Schüler ein Leihgerät für die schulische Nutzung zur Verfügung gestellt. Eine entsprechende Entscheidung erfolgt über die Schulleitung.
  5. Diese für die schulische Nutzung vorgesehenen Geräte werden in das schulische System eingebunden.
  6. Diese 1:1-Ausstattung der Schüler/innen wird mindestens im ersten Jahr begleitet durch Beratungen und Empfehlungen an die Entscheidungsgremien der Vertreter/innen der Schüler-, Elternschaft und des Kollegiums am „Runden Tisch Digitalisierung“ der jeweiligen Stufe.
  7. Für alle drei Gruppen sind, falls Bedarf besteht, Schulungen zur Nutzung des Tablets anzubieten.
  8. Zum Ende jedes Schuljahres ist der Schulkonferenz ein Erfahrungsbericht vorzulegen.

 

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