Bei Betreten des Schulgeländes eine medizinische Maske getragen werden (FFP2-, KN95-, N95-Standard).
Im Krankheitsfall oder wenn ein/e Schüler/in aus anderen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen kann, ist morgens vor Unterrichtsbeginn das Sekretariat zu informieren! Von dort aus werden dann die unterrichtenden Lehrpersonen in Kenntnis gesetzt. Auf dem gleichen Weg muss mit der Gesundung auch die Information gegeben werden, dass die Teilnahme am Unterricht wieder stattfindet.
Dies betrifft ab sofort alle Jahrgangsstufen! Die Entschuldigung der Nichtteilnahme erfolgt wie gehabt.
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