Was mache ich mit dem Tablet, falls ich die Schule verlasse?

Wechselt man in oder nach der Erprobungsstufe die Schulform und für dieses Gerät gibt es dann keine Nutzung mehr, kann es von der Schule zum Zeitwert übernommen werden.

Ist absehbar, dass man zum Ende der Stufe EF/10 die Schule verlassen will, kann man, statt sich selbst auszustatten, ein Leihgerät zur schulischen Nutzung bekommen.