Informationen zum Unterricht ab Montag, den 14. Dezember

Von der Kanzlerin bekanntgegeben:
Auch an den Schulen sollen im Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 die Kontakte deutlich eingeschränkt werden. Kinder sollen in dieser Zeit wann immer möglich zu Hause betreut werden. Daher werden in diesem Zeitraum die Schulen grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung bezahlten Urlaub zu nehmen.

Zum Nachlesen:  Schulmail des Ministeriums – Schulwoche vor den Weihnachtsferien

Als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung gelten ab Montag, 14. Dezember 2020, die folgenden Regelungen für die Teilnahme am Unterricht. Diese Informationen werden laufend aktualisiert und Antworten auf Fragen, die uns erreichen, werden eingearbeitet.

Vorab:

  • Wir gehen davon aus, dass die Schulbusse planmäßig fahren!
  • Die Regelungen zum Ablauf des Distanzunterrichtes sind hier zusammenfasst: https://gymnasium-warstein.de/unterricht/distanzunterricht/
  • Die besondere Situation in der nächsten Woche macht den Blick auf den Vertretungsplan besonders wichtig. Er regelt sowohl den Präsenz- wie auch den Distanzunterricht.
  • Falls zu Hause kein Gerät zur Teilnahme am Distanzunterricht zur Verfügung steht, kann ein Tablet ausgeliehen werden. Dazu ist ein von den Eltern unterschriebener Leihvertrag abzugeben (die erste Seite): Leihvertrag Tablets Distanzunterricht
    Ausleihgeräte liegen ab Montag nach der 6. Std. im Sekretariat zur Abholung bereit.
  • Für die Schüler/innen der Stufen 8 bis Q2, die zu Hause über keine ausreichende Internetverbindung verfügen, steht während der Unterrichtszeit die Boogle als Study Hall zur Verfügung. Diejenigen, die dieses Angebot nutzen möchten, melden sich bitte per Mail an sekretariat@gymnasium-warstein.de dafür an.
  • Die Übermittagsbetreuung im Rahmen des 13plus-Projektes findet statt, sollten die Gruppenmitglieder zur Schule kommen.

 

In den Jahrgangsstufen 5 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen und sie stattdessen zum Distanzunterricht anmelden.

Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten zeigen der Schule gegenüber schriftlich – per Mail – an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Diese Nachricht senden Sie bitte an

sekretariat@gymnasium-warstein.de

Dabei ist anzugeben, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich!

Die Schüler/innen, die zum Präsenzunterricht erscheinen, werden im Rahmen des Stundenplanes in der Schule unterrichtet, die anderen parallel dazu in Form des Distanzunterrichtes.

 

In den Jahrgangstufen 8 bis 13 wird Unterricht grundsätzlich nur als Distanzunterricht erteilt.

Der Distanzunterricht findet im Rahmen des Stundenplanes statt. Es gilt die Schulpflicht und damit Teilnahmepflicht.

 

Klausuren/Klassenarbeiten

Die Regelung für die EF: Die Klausuren finden zu den bereits bekannten Terminen statt.
Die Klausuren der Q1 und Q2 werden ins nächste Jahr verschoben.
An den für den 21./22.12. vorgesehenen Nachschreibterminen wird erst einmal festgehalten.

Es werden in den Stufen 5 bis 9 vor Weihnachten keine Klassenarbeiten mehr geschrieben, bis auf eine Ausnahme:

  • die Englischarbeit für alle Klassen 9 finden in den planmäßigen Doppelstunden statt!
    Dazu gibt es noch ein Informationsschreiben an die Eltern.

Es ist seitens des Ministeriums so geregelt, dass diese stattfinden dürfen und die betroffenen Schüler/innen für den Zeitraum der Klassenarbeit/Klausur in die Schule kommen müssen. Auch die Bezirksregierung als Schulaufsicht weist darauf hin.
So weit es machbar ist, werden wir die Zahl der Klausurschreiber/innen je Raum so klein halten, dass die Abstände eingehalten werden können.