Krankmeldung
Krankmeldung
Die Krankmeldung erfolgt per E-Mail an das Sekretariat:
Bitte geben Sie Vor- und Nachnamen, die Klasse/Stufe und voraussichtliche Abwesenheitsdauer Ihres Kindes an. Unsere Sekretärinnen Frau van Spankeren und Frau Schulte sind für die Aufnahme der Krankmeldungen zuständig und tragen diese in die Untis-App ein, sodass keine E-Mail an die Lehrkräfte notwendig ist.
Das Sekretariat ist besetzt:
montags bis donnerstags von 7.15 Uhr bis 15.00 Uhr und
freitags von 7.15 Uhr bis 13.00 Uhr
Meldepflichtige Krankheiten
Einige Krankheiten sind meldepflichtig und müssen bei der Krankmeldung mit angegeben werden! Hierzu gehören:
- infektiöse Magen-Darm-Erkrankungen, z. B. Cholera, EHEC (ausgelöst durch E.-coli-Bakterien), Gastroenteritis (unter Beteiligung von Magen und Dickdarm), Typhus
- infektiöse Atemwegserkrankungen, z. B. Diphtherie, Keuchhusten
- infektiöse Erkrankungen mit Hirn- und/oder Rückenmarksbefall, z. B. Meningokokken-Meningitis (Hirnhautentzündigung), Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (Prionenerkrankung ähnlich BSE bei Tieren)
- andere ansteckende Krankheiten, z. B. Krätze (Skabies), Mumps, Masern und Röteln, Scharlach, Milzbrand, Pest, Kinderlähmung (Poliomyelitis), Tollwut, Windpocken, SARS-CoV-2 (COVID-19)
Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/meldepflichtige-krankheiten-schule/
Geplanter Arztbesuch
Ist das Fehlen im Unterricht auf Grund eines geplanten Arztbesuches schon vorher bekannt, informieren Sie bitte die Klassenlehrer vorab darüber per E-Mail. Wenn möglich sollten Termine jedoch so gelegt werden, dass möglichst kein Unterricht verpasst wird. Ein Bescheinigung über den Arztbesuch ist bei der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer vorzulegen.
Unterrichtsbefreiung
Schülerinnen und Schüler können aus wichtigem Grund (z.B. Hochzeit, Erholungs- und Kuraufenthalte, Schüleraustausch, Sportliche Wettkämpfe, Brauchtumspflege wie Gardetanz) vom Unterricht befreit werden. Der Beurlaubungsantrag ist mindestens eine Woche vorher schriftlich über den Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin bzw. die Stufenleitung an den Schulleiter zu stellen.
Antrag auf Unterrichtsbefreiung ( als Word-Dokument / als pdf-Dokument)
Krankheitsfall vor den Ferien
Beim Fehlen kurz vor den Ferien kann im Zweifelsfall ein ärztlicher Attest eingefordert werden.
Entschuldigungsverfahren
Entschuldigungsverfahren in der Sekundarstufe I
Die Entschuldigung erfolgt über Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer. Diese tragen die Fehlstunden dann in der Untis-App als entschuldigt ein. Bitte haben Sie Verständnis, wenn die Bearbeitung 1-2 Tage dauert.
Hier finden Sie die E-Mail-Adressen des Kollegiums:
https://gymnasium-warstein.de/schulgemeinschaft/kollegium/
Entschuldigungsverfahren in der Sekundarstufe II
Die Entschuldigung erfolgt über Stufenleitung. Diese trägt die Fehlstunden dann in der Untis-App als entschuldigt ein. Bitte haben Sie Verständnis, wenn die Bearbeitung 1-2 Tage dauert.
E-Mail-Adressen für die Entschuldigung:
EF: entschuldigungen.abi27@eugymwa.de
Q2: entschuldigungen.abi25@eugymwa.de
(Unentschuldigte) Fehlstunden
Werden Fehlstunden nicht innerhalb einer Woche bei den Klassen- oder Stufenlehrern/lehrerinnen entschuldigt, gelten sie als unentschuldigte Fehlstunden.