Krankmeldung
Krankmeldung
Krankmeldungen von Schülerinnen und Schülern erfolgen durch die Erziehungsberechtigten per Untis vor dem Schulstart.
Bitte geben Sie Vor- und Nachnamen, die Klasse/Stufe und voraussichtliche Abwesenheitsdauer Ihres Kindes an. Unsere Sekretärinnen Frau van Spankeren und Frau Schulte tragen die Krankmeldungen in die Untis-App ein.
Das Sekretariat ist besetzt:
montags bis donnerstags von 7.15 Uhr bis 15.00 Uhr und
freitags von 7.15 Uhr bis 13.00 Uhr
Eine Information per Untis (oder per Mail ans Sekretariat) ist ausreichend, die Information der Lehrkräfte erfolgt automatisch.
Meldepflichtige Krankheiten
Sollte bei Ihrem Kind eine meldepflichtige Erkrankung diagnostiziert sein, so informieren Sie bitte in jedem Fall zusätzlich zur Krankmeldung in Untis das Sekretariat per Email oder Telefon!
Hierzu gehören:
- infektiöse Magen-Darm-Erkrankungen, z. B. Cholera, EHEC (ausgelöst durch E.-coli-Bakterien), Gastroenteritis (unter Beteiligung von Magen und Dickdarm), Typhus
- infektiöse Atemwegserkrankungen, z. B. Diphtherie, Keuchhusten
- infektiöse Erkrankungen mit Hirn- und/oder Rückenmarksbefall, z. B. Meningokokken-Meningitis (Hirnhautentzündigung), Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (Prionenerkrankung ähnlich BSE bei Tieren)
- andere ansteckende Krankheiten, z. B. Krätze (Skabies), Mumps, Masern und Röteln, Scharlach, Milzbrand, Pest, Kinderlähmung (Poliomyelitis), Tollwut, Windpocken, SARS-CoV-2 (COVID-19)
Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/meldepflichtige-krankheiten-schule/
Geplanter Arztbesuch
Ist das Fehlen im Unterricht auf Grund eines geplanten Arztbesuches schon vorher bekannt, informieren Sie bitte die Klassenlehrer vorab darüber per E-Mail. Wenn möglich sollten Termine jedoch so gelegt werden, dass möglichst kein Unterricht verpasst wird. Ein Bescheinigung über den Arztbesuch ist bei der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer vorzulegen.
Hier finden Sie die E-Mail-Adressen des Kollegiums:
https://gymnasium-warstein.de/schulgemeinschaft/kollegium/
Unterrichtsbefreiung
Schülerinnen und Schüler können aus wichtigem Grund (z.B. Hochzeit, Erholungs- und Kuraufenthalte, Schüleraustausch, Sportliche Wettkämpfe, Brauchtumspflege wie Gardetanz) vom Unterricht befreit werden. Der Beurlaubungsantrag ist mindestens eine Woche vorher schriftlich über den Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin bzw. die Stufenleitung an den Schulleiter zu stellen.
Antrag auf Unterrichtsbefreiung ( als Word-Dokument / als pdf-Dokument)
Krankheitsfall vor den Ferien
Beim Fehlen kurz vor den Ferien kann im Zweifelsfall ein ärztlicher Attest eingefordert werden.
Entschuldigungsverfahren
Entschuldigungsverfahren in der Sekundarstufe I
Entschuldigungsverfahren in der Sekundarstufe II
E-Mail-Adressen für die Entschuldigung:
EF: entschuldigungen.abi27@eugymwa.de
Q2: entschuldigungen.abi25@eugymwa.de
(Unentschuldigte) Fehlstunden
Werden Fehlstunden nicht innerhalb einer Woche bei den Klassen- oder Stufenlehrern/lehrerinnen entschuldigt, gelten sie als unentschuldigte Fehlstunden.