Krankmeldung

Krankmeldung

 

Krankmeldungen von Schülerinnen und Schülern erfolgen durch die Erziehungsberechtigten per Untis vor dem Schulstart.

Eine Video-Anleitung zur Krankmeldung mit Untis ist hier zu finden:

Alternativ kann die Krankmeldung auch über das Sekretariat per E-Mail erfolgen:

 

Bitte geben Sie Vor- und Nachnamen, die Klasse/Stufe und voraussichtliche Abwesenheitsdauer Ihres Kindes an. Unsere Sekretärinnen Frau van Spankeren und Frau Schulte tragen die Krankmeldungen in die Untis-App ein.

 

Das Sekretariat ist besetzt:

montags bis donnerstags von 7.15 Uhr bis 15.00 Uhr und

freitags von 7.15 Uhr bis 13.00 Uhr

Telefon: +49 2902 8730

 

Eine Information per Untis (oder per Mail ans Sekretariat) ist ausreichend, die Information der Lehrkräfte erfolgt automatisch.

 

Meldepflichtige Krankheiten

Sollte bei Ihrem Kind eine meldepflichtige Erkrankung diagnostiziert sein, so informieren Sie bitte in jedem Fall zusätzlich zur Krankmeldung in Untis das Sekretariat per Email oder Telefon!

Hierzu gehören:

  • infektiöse Magen-Darm-Erkrankungen, z. B. Cholera, EHEC (ausgelöst durch E.-coli-Bakterien), Gastroenteritis (unter Beteiligung von Magen und Dickdarm), Typhus
  • infektiöse Atemwegserkrankungen, z. B. Diphtherie, Keuchhusten
  • infektiöse Erkrankungen mit Hirn- und/oder Rückenmarksbefall, z. B. Meningokokken-Meningitis (Hirnhautentzündigung), Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (Prionenerkrankung ähnlich BSE bei Tieren)
  • andere ansteckende Krankheiten, z. B. Krätze (Skabies), Mumps, Masern und Röteln, Scharlach, Milzbrand, Pest, Kinderlähmung (Poliomyelitis), Tollwut, Windpocken, SARS-CoV-2 (COVID-19)

Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/meldepflichtige-krankheiten-schule/

 

 

Geplanter Arztbesuch

Ist das Fehlen im Unterricht auf Grund eines geplanten Arztbesuches schon vorher bekannt, informieren Sie bitte die Klassenlehrer vorab darüber per E-Mail. Wenn möglich sollten Termine jedoch so gelegt werden, dass möglichst kein Unterricht verpasst wird. Ein Bescheinigung über den Arztbesuch ist bei der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer vorzulegen.

Hier finden Sie die E-Mail-Adressen des Kollegiums:

https://gymnasium-warstein.de/schulgemeinschaft/kollegium/

 

Unterrichtsbefreiung

Schülerinnen und Schüler können aus wichtigem Grund (z.B. Hochzeit,  Erholungs- und Kuraufenthalte, Schüleraustausch, Sportliche Wettkämpfe, Brauchtumspflege wie Gardetanz) vom Unterricht befreit werden. Der Beurlaubungsantrag ist mindestens eine Woche vorher schriftlich über den Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin bzw. die Stufenleitung an den Schulleiter zu stellen.

Antrag auf Unterrichtsbefreiung ( als Word-Dokument / als pdf-Dokument)

 

Krankheitsfall vor den Ferien

Beim Fehlen kurz vor den Ferien kann im Zweifelsfall ein ärztlicher Attest eingefordert werden.

 

 

Entschuldigungsverfahren

Entschuldigungsverfahren in der Sekundarstufe I

Bitte lassen Sie über Ihr Kind den Klassenleitungen innerhalb von einer Woche nach Genesung eine schriftliche Entschuldigung zukommen. Ein Vorlage für ein Entschuldigungsschreiben kann in WebUntis automatisch generiert werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Bearbeitung ein paar Tage dauern kann.

 

Entschuldigungsverfahren in der Sekundarstufe II

Bitte lassen Sie ihr Kind in WebUntis das Entschuldigungsschreiben generieren, unterschreiben dieses und lassen es von Ihrem Kind per Email über die folgenden Mailadressen den zuständigen Beratungslehrkräften zukommen. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Bearbeitung ein paar Tage dauern kann.

E-Mail-Adressen für die Entschuldigung:

EF: entschuldigungen.abi27@eugymwa.de

Q2: entschuldigungen.abi25@eugymwa.de

 

(Unentschuldigte) Fehlstunden

Werden Fehlstunden nicht innerhalb einer Woche bei den Klassen- oder Stufenlehrern/lehrerinnen entschuldigt, gelten sie als unentschuldigte Fehlstunden.