Schulpflicht bei „besonderen Witterungsverhätnissen“?

Veröffentlicht am 10. Januar 2025
Die Pausen auf dem verschneiten Schulhof waren gestern und heute schon etwas ganz Besonderes. Allerdings führten Schneefall und Schnee leider auch zu Störungen des Schulbetriebs.
 
Es gibt „besondere Lagen“, da erfolgt eine Regelung bezüglich der Schulpflicht seitens der Bezirksregierung, seitens der Stadt Warstein als Schulträgerin oder auch seitens der Schulleitung. Eine „besondere Lage“ gab es allerdings nach Einschätzung aller drei Institutionen in den letzten Tagen nicht, eher einen für uns im Sauerland zu dieser Jahreszeit nicht unüblichen Wintereinbruch.
 
Gibt es eine solche generelle Regelung für eine „besonderen Lage“ nicht, besteht zunächst einmal grundsätzlich die Pflicht für alle Schülerinnen und Schüler wie auch die Lehrpersonen, zum Unterricht zur Schule zu kommen.
 
Falls Eltern und Erziehungsberechtigte die Sicherheit auf dem Schulweg aber nicht gewährleistet sehen, können sie ihre Kinder mit dieser Begründung vom Unterricht abmelden und entschuldigen.
 
Sollte die Buslinie, die ansonsten täglich genutzt wird, nicht angeboten werden, kann auch dies als Entschuldigungsgrund angeführt werden. Nimmt der Busanbieter den Linienverkehr allerdings im Verlauf des Vormittags wieder auf oder gibt es eine alternative Buslinie in fußläufig erreichbarer Entfernung, die fährt, muss dieses Angebot genutzt werden, um zur Schule zu kommen.
 
Ich hoffe, dass ich mit diesen Informationen hinsichtlich der Frage zur Schulpflicht etwas mehr Verhaltenssicherheit schaffen konnte 
und wünsche ein winterlich schönes Wochenende
Bernd Belecke
Schulleiter

Diesen Beitrag teilen: