Informationen zum schulischen Start nach den Osterferien

Veröffentlicht am 19. April 2020

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,

hoffentlich geht es Euch und Ihnen gut! Ich vermute, dass wir uns alle nach den Wochen der Schulschließung und den Osterferien gerne in gewohnter Schulumgebung wieder getroffen hätten. Seit letzter Woche wissen wir, dass diese Normalität so schnell nicht wieder eintreten wird, vermutlich, so die Ministerin, wird es in diesem Schuljahr nicht mehr so sein, dass alle Schüler/innen und Lehrpersonen gemeinsam in der Schule zusammenkommen.

Bevor wir, wenn auch nur in kleinen Gruppen, uns wieder in der Schule treffen, gilt es Vorkehrungen hinsichtlich der Hygiene und Verhaltensregeln zu treffen, damit die Infektionsgefahr minimiert wird. Diese Vorbereitungen werden rechtzeitig abgeschlossen sein.

Die meiner Einschätzung nach positive Nachricht ist, dass sich die Bundesländer auf ein einheitliches Vorgehen bezüglich der Abschlussprüfungen verständig haben und die Abiturprüfungen ermöglicht werden. Dafür erforderlich ist, dass zuerst einmal unsere angehenden Abiturientinnen und Abiturienten zurück in die Schule dürfen, zunächst, um am kommenden Donnerstag ihre Vorabitur-Klausur im 3. Abiturfach nachzuholen. Der Montag drauf ist dann als Nachschreibtermin vorgesehen. Danach dürfen sie zu Abiturvorbereitungsangeboten kommen.

Ab dem 4. Mai sollen dann weitere, kleine Schülergruppen wieder zum Unterricht in die Schulen kommen. Sobald die Details dazu bekannt sind, werden wir diese Information natürlich direkt weitergeben.

Die einzig durchgängige und überwiegende Unterrichtspraxis für den Rest dieses Schuljahres wird somit wohl der „Unterricht auf Distanz“ sein. Darauf gilt es sich einzustellen und diesen, wo erforderlich, noch weiter zu entwickeln.

Wie auch immer Unterricht in nächster Zeit organisiert ist, müssen wir darauf hinwirken, dass Lernen stattfinden kann, damit diese Zeit für das Lernen nicht vollständig verloren geht. Ich zitiere im Folgenden an verschiedenen Stellen aus den letzten Schulmails des Ministeriums.

Es bleibt allerdings dabei, „dass die während des Ruhens des Unterrichts bearbeiteten Aufgaben keiner Leistungskontrolle oder -bewertung unterliegen. Knüpft der Unterricht nach Wiederbeginn an die bearbeiteten Aufgaben an, so können Leistungen, die dann, auch infolge des häuslichen Arbeitens, aus dem Unterricht erwachsen, bewertet werden.Nicht erbrachte oder nicht hinreichende Leistungen hingegen werden nicht in die Zeugnisnote einbezogen. … In diesen Fällen werden Lehrkräfte vor allem gezielt beraten und unterstützend aktiv werden, auch hinsichtlich geeigneter Strategien, um Lernziele dennoch zu erreichen. Es gilt auch weiterhin beim Lernen auf Distanz, Augenmaß zu bewahren.“ Angesichts der Schlagzeile, dass es keine Nichtversetzungen geben wird (vorausgesetzt, dass damit keine Abschlüsse verbunden sind), ist dies allerdings wohl eher von geringerer Bedeutung.

Vorteilhaft ist, dass jetzt zugestanden wird, „dass gute Leistungen, die während des Lernens auf Distanz erbracht worden sind und noch erbracht werden, auch zur Kenntnis genommen werden und in die Abschlussnote im Rahmen der Sonstigen Leistungen im Unterricht miteinfließen können.

Schülerinnen und Schülern sollte trotz nichtgegebener Notenrelevanz grundsätzlich bewusst sein, dass eine Verpflichtung zur Mitarbeit und Bearbeitung von Aufgabenstellungen im Rahmen des Fernunterrichts wie in allen anderen Unterrichtsformen besteht. Dies steht aktuell natürlich unter einem besonderen Vorbehalt: „Wir berücksichtigen hierbei den Umstand, dass es in dieser Zeit individuelle Situationen geben kann, die dazu führen, dass Aufgaben nicht so erledigt werden können wie es im Präsenzunterricht ggf. möglich gewesen wäre.

Unsere Vorgehensweise der Verschickung von Wochenplänen gesammelt für alle Fächer hat sich gut bewährt und wird so fortgesetzt. Bis Sonntagabend senden alle Lehrer/innen einer Klasse die Aufgabenstellungen für ihren Fachunterricht für die nächste Woche an die Klassenleitung, die diese dann gebündelt an die Mailadressen der Eltern weiterleitet. Arbeitsergebnisse werden eingefordert und die Schüler/innen erhalten Rückmeldungen dazu.

Zudem wird die direkte Kommunikation zwischen Schülerinnen/Schülern und Lehrpersonen ausgebaut. Dazu werden bislang schon diverse Kommunikationskanäle genutzt.
Als besonders vorteilhaft hat sich die App Schul.Cloud erwiesen, deren Inanspruchnahme wir forcieren möchten. Aktuell nutzen bereits 370 unserer Schüler/innen und Lehrer/innen dieses Medium zur Kommunikation untereinander und in 35 Gruppen.
Es handelt sich dabei um einen Messenger vergleichbar WhatsApp, allerdings mit zwei Vorteilen: es bedarf nicht der Bekanntgabe der eigenen Telefonnummer und es wird die Einhaltung der deutschen Datenschutzbestimmungen garantiert (mit entsprechender Verschlüsselung der Nachrichten). Der Messenger ist ein kostenfreies Angebot der Fa. Heineking Media, mit denen wir auch unsere Digitalen Schwarzen Bretter für die Vertretungspläne betreiben.
Man kann die Schul.Cloud über den persönlichen Zugang mit Mobilgeräten, aber auch im Web-Browser des PCs in gleicher Form nutzen, Arbeitsaufgaben verteilen, im direkten Kontakt und in Lerngruppen chatten und Arbeitsergebnisse wieder einsammeln.
Die App Schul.Cloud steht in jedem App-Store zum Download zur Verfügung. Zu all den Abläufen gibt es auf Youtube kurze Erklärvideos.

Erprobt wird auch, diesen Unterricht auf Distanz jeweils zu den Zeiten online stattfinden zu lassen, in dem dieser Fachunterricht im Stundenplan vorgesehen ist. Zu Beginn der Stunde(n) wird beispielsweise via Schul-Cloud die Anwesenheit festgestellt, dann gibt es die Aufgaben, Schüler werden individuell per Chat unterstützt und der Unterricht wird gemeinsam beendet. Auch VideoChats werden auf ihre Machbarkeit getestet.

Für den Online-Unterricht bedarf es natürlich eines Internetzugangs und eines geeigneten Endgerätes (Smartphone oder Tablet oder Notebook oder PC) mit der Möglichkeit, Ausdrucke anzufertigen. Angesichts dessen, dass die Eltern möglicherweise im Homeoffice arbeiten und darauf angewiesen sind und/oder, dass mehrere Kinder ein Gerät für den Unterricht parallel nutzen müssten, entstehen schon mal Engpässe. Um allen die Chance zu geben, erfolgreich am Online-Unterricht teilzunehmen, bieten wir die Möglichkeit, dass man sich im Notfall ein schuleigenes Gerät ausleihen kann (ein Tablet oder einen der wenigen Laptops, bitte per Mail beantragen über info@gymnasium-warstein.de).

Unterricht in Lerngruppen, in denen die Schüler/innen über ein „eigenes“ Tablet verfügen, sollte in diesem Schuljahr in einer einzelnen Lerngruppe erprobt werden. Jetzt ist aus dem Testvorhaben das Lernen mit digitalen Medien als quasi Standardform geworden. Dieser große Schritt der Digitalisierung von Unterricht wird sicher nicht, zumindest nicht  vollständig, zurückgenommen, wenn wir dann wieder alle gemeinsam im Unterrichtsraum der Schule zusammenkommen. Für diejenigen, die deshalb aktuell darüber nachdenken, mit Blick auf Schule die häusliche Hardwareausstattung zu ergänzen, füge ich unten einen Hinweis auf die Geräte an, die wir in der Schule einsetzen.

Notbetreuung

Solange nicht alle Schüler/innen wieder regelmäßig zum Unterricht in die Schule kommen können, wird es das Angebot der Notbetreuung geben. Nach letzten Veröffentlichungen wird der Kreis derjenigen, die dieses Angebot in Anspruch nehmen können, schrittweise erweitert.

Informationsplattform

Laufend werden die Regelungen angesichts der Gefahr der Infektion mit dem Corona-Virus für alles, was Schule ausmacht, seitens des Schulministeriums aktualisiert auf dieser Internetseite zusammengestellt: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html

Für die kommenden Wochen standen die Elternsprechtage und diverse Informationsveranstaltungen an zur Sprachenwahl, zum Bili-Angebot, zur Oberstufe u. u. u.  Alles das kann voraussichtlich nicht in der gewohnten Form stattfinden. Informationen dazu folgen im Laufe der kommenden Woche.

Allen einen guten Start morgen und
herzliche Grüße
Bernd Belecke
(Schulleiter)

Informationen zu Endgeräten

Für unterrichtliche Nutzung schaffen wir Tablets der Fa. Apple an. Diese iPads haben aktuell die folgende Konfiguration:

Apple iPad WiFi 128 GB
Displaygröße: 25,9 cm (10,2″), Physikalische Auflösung: 2.160 x 1.620
Prozessorfamilie: A10 Fusion Chip, Prozessormodell: A10 Fusion Chip 64-bit, M10  eMMC: 128 GB
Wireless Funktionen: WLAN, Bluetooth
Anschlüsse: 1 x Klinkenbuchse 3,5 mm, 1 x Lightning
Rückkamera: 8 Megapixel   Frontkamera: 1,2 Megapixel
Besonderheiten: Kompatibel mit Apple Pencil, Retina-Display, Touch ID, Unterstützt Smart Keyboard

dazu:
ARTICONA iPad 10.2 (2019) Case + Apple Pencil iPad Eingabestift

Geräte dieser Art, die selbst beschafft werden, können später in das digitalen System und damit in die Nutzung in der Schule eingebunden werden.
Zur Orientierung: Im Rahmen der letzten Bestellung haben wir die folgenden Preise gezahlt:    iPad mit Cover: 441,30 €   Pencil: 86 €
Der Lieferant würde diese Konditionen auch für eine weitere Sammelbestellung einräumen. Er hat allerdings auch ein Leasingmodell angekündigt (in ein bis zwei Wochen soll dies spruchreif sein). Informationen dazu leite ich ggf. direkt weiter.

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